Stornobedingungen
Bei einer Stornierung richten wir uns nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn Sie Ihren Urlaub stornieren möchten, dann informieren Sie uns darüber bitte möglichst frühzeitig, am besten schriftlich per E-Mail. Wir werden die Wohnung dann umgehend wieder zur Vermietung an andere Gäste freischalten. Wenn es uns gelingt, die Wohnung anderweitig zu vermieten, fallen bestensfalls keine Stornokosten an. Beachten Sie, dass wir bei unseren Buchungssystem mit dynamischen Preisen arbeiten. Das bedeutet, dass sich die Mietpreise täglich ändern, je nach Nachfrage sowie diverser anderer Kriterien. Daher könnte es sein, dass der durch die Alternativvermietung erzielte Mietpreis von dem Mietpreis abweicht, den Sie bei Ihren Urlaub gehabt hätten. Der erzielte Mietpreis der Alternativvermietung wird von Ihrem Mietpreis abgezogen, so dass die Stornokosten auf null Euro sinken können. Sollte uns eine Weitervermietung nur zu einem geringeren Mietpreis gelingen, so würde der Differenzbetrag zu Ihrem Mietpreis an Stornokosten anfallen. Sollte es zu gar keiner Weitervermietung kommen, so sieht das BGB vor, dass wir ersparte Aufwendungen, also nicht entstandene Kosten, vom Mietpreis abziehen müssen. Hier sind seitens der Rechtsprechung bei Ferienwohnungen 10% des Mietpreises regelmäßig als angemessen festgestellt worden. Dies bedeutet also, dass bei einer Stornierung, bei der überhaupt keine Weitervermietung gelungen ist, 90% des Mietpreises als Stornokosten in Rechnung gestellt würden. Gästebeiträge (Kurtaxe) fallen bei Stornierungen gar nicht an, sollten Sie diese vorab überwiesen haben, würden wir sie zu 100% erstatten.
